Seit 1994 bietet die Kanzlei Meissner Wocka & Partner Rechtsanwälte polnischen und ausländischen Unternehmern Rechts – und Steuerberatung an.
Während der zwanzig Jahren unserer Marktpräsenz, haben wir bei der Gründung und Registrierung von mehr als ein hundert Handelsrechtgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts beraten. Wir bieten auch Rechtsbetreuung bei Fusionen und Übernahmen, sowie bei Umwandlungen dieser Arten von Gesellschaften an. Für unsere ausländischen Mandanten haben wir Zweigniederlassungen und Vertretungen gegründet.
In unseren bisherigen Praxis folgten wir einem Grundsatz: unsere erste Pflicht den Mandanten gegenüber ist, das richtige Verständnis für deren Bedürfnisse und Erwartungen vorzubringen. Erst danach kommt die Zeit Lösungsvorschläge zu präsentieren.
Beide Etappen sind durch eine akribische Umsetzung dieser Lösungen zusammengeklammert. Diesem Prinzip werden wir auch in der Zukunft treu bleiben.
Die Kanzlei Meissner & Partner Rechtsanwälte bot auch Rechtsbetreuung während ganzen Investitionsprozessen, von dem Entschluss über die Wahl des Standortes, bis zu der Inbetriebnahme des Unternehmens, an.
Dies ist wiederholt der Fall auf den Gebieten der Sonderwirtschaftszonen gewesen. Unseres Team, obwohl schon reich an enormen Berufserfahrungen, ist immer noch jung, zielstrebig und offen gegenüber neuen Berufsherausforderungen
Bis jetzt hatten wir das Vergnügen mit Mandanten aus Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz, Spanien, Südkorea, Tschechien und den Vereinigten Staaten von Amerika zu arbeiten.