Der Unternehmer darf die Ausgabe in Bitcoins als steuerlich absetzbare Kosten in unbegrenzter Höhe anrechnen

Die Ausgabe, die für den Kauf von Geräten, die durch Kryptowährungen getätigt wurde, könne vom Unternehmer als steuerlich absetzbare Kosten angerechnet werden. Regelungen, die die Möglichkeit begrenzen, Ausgaben in die steuerlich absetzbaren Kosten einzubeziehen, finden in diesem Fall keine Anwendung. Solcher Schluss kann man aus dem Schreiben des Direktors der Nationalen Steuerinformationen vom 11. Mai 2018 (0114-KDIP2-2.4010.67.2018.1.JG) ziehen.

Der Antrag auf eine individuelle Interpretation wurde von einer Gesellschaft gestellt, die virtuelle Währungseinheiten – Bitcoins – erwirbt. Um die Kryptowährung zu erwerben, kauft die Gesellschaft die notwendige Computerausrüstung, sog. “Bagger”, für welche bezahlt sie manchmal mit der Kryptowährung.(mehr)