Die einfache Aktiengesellschaft als die Chance für Start-ups

Die einfache Aktiengesellschaft soll die neue, schon siebte, Art der Handelsgesellschaft, die für die neue Unternehmern gerichtet ist, werden. Sie ist umgefasst in dem Gesetzentwurf über die Veränderung des Handelsgesellschaftgesetzbuches und der einigen anderen Gesetze. Dieser Gesetzentwurf ist ein Teil von Paket von 100 Veränderungen für die Firmen, das von Entwicklungsministerium vorbereitet ist um die Erleichterungen für die Unternehmern, besonders für die neue Unternehmern, zu schaffen.

Der Gesetzentwurf umfasst verschiedene revolutionäre Veränderungen und die Rezeption von europäische Rechtsinstitutionen, die in polnischem Rechtssystem bisher unbekannt wurden. Laut des Gesetzentwurfs, das Stammkapital der einfachen Aktiengesellschaft wird von Aktienkapital im minimalen Wert von 1,00 PLN ersetzen. Der Gesellschaftsvertrag wird die Höhe von Aktienkapital nicht bestimmen, und folglich wird die Veränderung des Aktienkapitals die Veränderung des Gesellschaftsvertrags nicht benötigen.

Der Einlagen zur Deckung der Aktien werden nicht nur als Geldeinlagen, sondern auch als Sacheinlagen erbringen werden können. Der Gesetzentwurf erlaubt auch zusätzlich die Einbringung der Sacheinlagen in Gestalt von Know-how, Leistungen oder Arbeit ohne die komplizierte und wertvolle Schätzung im Stadium der Gesellschaftsgründung.

Die Aktien der einfachen Aktiengesellschaft werden nicht die Gestalt von Urkunde haben, aber sie werden der Anmeldungspflicht zu dem Verzeichnis der Aktien unterliegen. Das Verzeichnis der Aktien wird von bevollmächtigten Institutionen als Institutionen, die im Handel mit Finanzinstrumenten tätig sind, und Notaren geleitet werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch die Veränderungen der Struktur von Gesellschaftsorganen vor. Neben der Gesellschaftsmodell, die den von Aktionären gewählten Vorstand und fakultativen Aufsichtsrat vorsieht, wird von den novellierten Gesetzen die Gesellschaftsmodell mit der Führung von Verwaltungsrat eingeleitet.

Im Vergleich zu der Aktiengesellschaft die einfache Aktiengesellschaft wird die einfachere Liquidationsverfahren haben. Nur eine Bekanntmachung über die Eröffnung der Liquidation und der Mangel der gesetzlichen Karenzzeit, während welcher darf man nicht das Gesellschaftsvermögen zwischen die Aktionäre teilen, sollten die Liquidationsverfahren verkürzen.

Der Gesetzentwurf ist von dem Komitee für die Digitalisierung des Ministerrats bearbeitet. Das voraussichtliche Datum des Inkrafttretens ist am März 2020 bestimmt.