Beendigung der Umwandlungsprozesse von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Die Beendigung der Umwandlungsprozesse, kurz vor dem in Krafttreten (1. Januar 2015) der neuen steuerrechtlichen Vorschriften, von einigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu Kommanditgesellschaften; die neuen Vorschriften führten die Besteuerung von Kapitalrücklagen, die durch das in der GmbH gehaltene Gewinn entstanden sind, in Falle einer Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft, ein; nachdem die primären, negativen, steuerrechtlichen Interpretationen durch die Verwaltungsgerichte aufgehoben wurden, wurden vor allen Umwandlungen für unsere Mandanten positive steuerrechtlichen Interpretationen erlassen.